Organisatorisches

Ferienbetreuung für Schulkinder

  1. Eine Ferienbetreuung ist nur für die angemeldeten Hortkinder der Einrichtung möglich.

Externe Schulkinder können nicht betreut werden.

Gebühren:

Das Kindergartenjahr beginnt am 01.09. und endet am 31.08.
Die Gebühren werden in 12 Monatsbeiträgen erhoben.

Eltern mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, beim Landratsamt eine Beitragsübernahme zu beantragen.
Geschwisterkinder bekommen eine Ermäßigung des Beitrags.

Ab dem neuen Kindergartenjahr 2023/2024 ändern sich unsere Gebühren für Krippe, Kindergarten und Hort. Die Gemeinde hat nach einer Umfrage bei anderen Kita-Verbänden und Trägern, unsere Preise an die der anderen Einrichtungen im Chiemgau angepasst.
In den Gebühren ist das Mittagessen & die 7 Euro Spielgeld nicht enthalten, diese kommen gesondert hinzu.

Kinder von 3-6 Jahren:

NutzungsdauerGebührGeschwister-
ermäßigung
+ Spielgeld
monatl.
bis 4-5 Stunden€ 98,00€ 70,00Zzgl. € 7,00
bis 5-6 Stunden€ 107,00€ 80,00Zzgl. € 7,00
bis 6-7 Stunden€ 116,00€ 85,00Zzgl. € 7,00
bis 7-8 Stunden€ 125,00€ 95,00Zzgl. € 7,00
bis 8-9 Stunden€ 134,00€ 100,00Zzgl. € 7,00

Kinder ab 12 Monate:

NutzungsdauerGebührGeschwister-
ermäßigung
+ Spielgeld
monatl.
bis 5-6 Stunden€ 230,00€ 160,00Zzgl. € 7,00
bis 6-7 Stunden€ 250,00€ 175,00Zzgl. € 7,00
bis 7-8 Stunden€ 270,00€ 190,00Zzgl. € 7,00
bis 8-9 Stunden€ 290,00€ 205,00Zzgl. € 7,00

Hortkinder von 1.-4. Klasse:

NutzungsdauerGebührGeschwister-
ermäßigung
+ Spielgeld
monatl.
bis 1-2 Stunden€ 60,00Zzgl. € 4,00
bis2-3 Stunden€ 65,00Zzgl. € 4,00
bis 3-4 Stunden€70,00Zzgl. € 4,00
bis 4-5 Stunden€ 75,00Zzgl. € 4,00

Ferienbetreuung Hortkinder:

NutzungsdauerTagesgebührWochengebühr
bis 4-5 Stunden€ 4,00€ 20,00
bis 5-6 Stunden€ 5,00€ 25,00
bis 6-7 Stunden€ 6,00€ 30,00
bis 7-8 Stunden€ 7,00€ 35,00
bis 8-9 Stunden€ 8,00€ 40,00

Das Spielgeld dient dem Verbrauch von Beschäftigungsmaterial, sowie der Beschaffung von Spielen, Büchern, etc.
Zusätzlich entfällt jeweils zum 1.10. eines jeden Jahres ein Kostenaufwand für außerordentliche Leistungen in Höhe von 3,50 Euro an.