Organisatorisches

Ferienbetreuung für Schulkinder

  1. Eine Ferienbetreuung ist nur für die angemeldeten Hortkinder der Einrichtung möglich.

Externe Schulkinder können nicht betreut werden.

Gebühren:

Das Kindergartenjahr beginnt am 01.09. und endet am 31.08.
Die Gebühren werden in 12 Monatsbeiträgen erhoben.

Eltern mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, beim Landratsamt eine Beitragsübernahme zu beantragen.
Geschwisterkinder bekommen eine Ermäßigung des Beitrags.

In den Gebühren ist das Mittagessen & die 7 Euro Spielgeld nicht enthalten, diese kommen gesondert hinzu. Das Spielgeld dient dem Verbrauch von Beschäftigungsmaterial, sowie der Beschaffung von Spielen, Büchern, etc.

Gebührensatzung Kindergarten: Alter ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt

NutzungsdauerGebührGeschwister-
ermäßigung
+ Spielgeld
monatl.
bis 4-5 Stunden€ 127,40€ 91,00Zzgl. € 7,00
bis 5-6 Stunden€ 139,10€ 104,00Zzgl. € 7,00
bis 6-7 Stunden€ 150,80€ 110,50Zzgl. € 7,00
bis 7-8 Stunden€ 162,50€ 123,50Zzgl. € 7,00
bis 8-9 Stunden€ 174,20€ 130,00Zzgl. € 7,00

Gebührensatzung Kinderkrippe: Alter ab 12 Monate bis 3 Jahre

NutzungsdauerGebührGeschwister-
ermäßigung
+ Spielgeld
monatl.
bis 5-6 Stunden€ 299,00€ 208,00Zzgl. € 7,00
bis 6-7 Stunden€ 325,00€ 227,50Zzgl. € 7,00
bis 7-8 Stunden€ 351,00€ 247,00Zzgl. € 7,00
bis 8-9 Stunden€ 377,00€ 266,50Zzgl. € 7,00

Gebührensatzung Mittagsbetreuung: 1. Bis 4. Klasse 

NutzungsdauerGebühr
 von 11-14 Uhr€ 85,00
von 11-16 Uhr  € 127,00